Zinsfestschreibung
In der Welt der Finanzen bezeichnet man eine erneute Zinsfestschreibung im Rahmen eines bereits existierenden Darlehens als Anschlussfinanzierung. Wie der Name bereits vermuten lässt, schließt sich diese unmittelbar an die endende Zinsbindungsfrist des bestehenden Immobilienkredits an. Aus diesem Grund sprechen Experten hierbei auch von einer Prolongation, schließlich entspricht das lateinische prolungare dem deutschen Wort verlängern.
Obwohl eine frühzeitige Planung der Anschlussfinanzierung für erhebliche Einsparungen sorgen kann, bleibt die Mehrheit der Eigenheimfinanzierer bei ihrer bisherigen Hausbank und verschenkt somit bares Geld. Neben der Bequemlichkeit spielt die eigene Unsicherheit hierbei ebenfalls eine große Rolle, denn viele Immobilieneigentümer sind in finanzieller Hinsicht auf den Rat von Experten angewiesen und nehmen daher ein Finanzierungsangebot ihrer Hausbank dankend an.
Die vollständige Ablösung eines Darlehens nach Ablauf der Zinsbindungsfrist ist mit Sicherheit die günstigste Lösung für Immobilieneigentümer. Doch nur die Wenigsten können einen solch hohen Betrag auf einmal zahlen, sodass eine Anschlussfinanzierung in der Regel unumgänglich ist.
Aus diesem Grund sollten sich Kreditnehmer bereits frühzeitig über die Möglichkeiten einer Anschlussfinanzierung informieren und entsprechende Angebote einholen. Das sogenannte Forward-Darlehen gehört zu den bekanntesten Varianten der Anschlussfinanzierung und verfügt über einige Vorteile. So kann ein Forward-Darlehen schon mehrere Jahre vor Ablauf der Zinsbindungsfrist des Immobilienkredits abgeschlossen werden und bietet dem Kreditnehmer folglich eine maximale Planungssicherheit. Da hierbei stets der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Zinssatz zum Tragen kommt, erweist sich ein Forward-Darlehen insbesondere in Zeiten steigender Zinsen als äußerst vorteilhaft. Schließlich profitiert man auf diese Art und Weise von einem möglicherweise deutlich niedrigeren Zinsniveau.
Im Gegensatz dazu kann eine Umschuldung erst nach Ablauf der Zinsbindung vorgenommen werden. Hierbei wird das vorherige Darlehen einfach durch einen neuen Kredit abgelöst. Beim Abschluss einer solchen Anschlussfinanzierung müssen die Konditionen, wie beispielsweise Zinsen oder Laufzeit, selbstverständlich neu verhandelt werden.
Wer also am Ende der Zinsbindungsfrist seines Immobilienkredites die verbliebene Restschuld nicht vollständig tilgen kann, ist auf eine Anschlussfinanzierung angewiesen. Vor Vertragsabschluss erweist es sich hierbei als empfehlenswert, die Angebote mehrere Kreditinstitute einzuholen und nicht nur auf die Hausbank zu vertrauen.